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OLG Hamm, 23.02.1977 - 20 U 98/76 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- VersR (via Owlit)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Autodiebstahl; Wiederbeschaffung; Preisnachlaß; Verwandschaftsrabatt; Freundschaftspreis; Anrechnung; Entschädigungsleistung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1977, 735
- VersR 1978, 78
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Frankfurt, 17.06.1994 - 19 U 104/93
Ersatzwagenbeschaffung: Wiederbeschaffungswert im Falle eines mit Preisnachlaß …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Braunschweig, 09.08.2004 - 6 U 5/03
Haftung der Eltern bei Überlassung von Feuerwerkskörpern an Minderjährige; …
Das gilt in besonderem Maße, wenn der Rabatt erklärtermaßen nur aufgrund der persönlichen Beziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gewährt wird; so hat beispielsweise das OLG Hamm durch Urteil vom 23.02.1977 entschieden, dass dann, wenn einem Versicherungsnehmer nach einem Diebstahl des versicherten Fahrzeugs bei der Wiederbeschaffung eines anderen Fahrzeugs vom Verkäufer aus verwandtschaftlichen Gründen ein Preisnachlass gewährt wird, dieser Nachlass nicht auf die Entschädigungsleistung des Versicherers anzurechnen ist (VersR 1977, 735 ). - AG Düsseldorf, 02.07.1999 - 234 C 5300/99
Abzug eines Preisnachlasses für Ersatzteilkosten i.R. einer …
Kurz gesagt: Wäre Mercedes Benz bekannt, dass der der Klägerin gewährte Rabatt auf Ersatzteilkosten im Endeffekt ihrem Schädiger zugute kommen würde, so wäre der Nachlass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht gewährt worden (vgl. zum Ganzen: OLG Hamm, VersR 77, 735). - OLG Hamm, 22.12.1982 - 20 U 131/79 Da in der Haftpflichtversicherung die Versicherungsleistung (Rechtsschutz und Haftpflichtbefreiung) nur verlangt werden kann, wenn gegen den VN Haftpflichtansprüche geltend gemacht werden, ist für den Beginn der zweijährigen Verjährungsfrist des § 12 VVG nicht auf die Kenntnis vom Versicherungsfall oder auf die Schadenkenntnis, sondern allein auf die Inanspruchnahme durch einen Dritten abzustellen (OLG Hamm VersR 1978, 78; 1978, 809; BGH VersR 1979, 1117).